Bank Austria Kreditgebühren zurückfordern

Viele Kreditkund:innen der Bank Austria zahlten unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass Gebühren unzulässig sind, wenn sie prozentual von der Kreditsumme abhängen oder intransparent sind. Nicht jeder Vertrag ist betroffen, doch viele haben Anspruch auf Rückzahlung – selbst bei bereits getilgten Krediten oder teilgenommenen Sammelaktionen.

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Welche Kreditgebühren bei der Bank Austria zur Diskussion stehen

Bei Krediten der Bank Austria wurden in der Vergangenheit verschiedene Entgelte und Gebühren verrechnet, die nach aktueller Rechtsprechung rechtlich angreifbar sein können. Dazu zählen insbesondere:

  • Kreditbearbeitungsgebühr / Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten, häufig als einmaliger Prozentsatz der Kreditsumme (z. B. 1,5 % oder 2 %)
  • Laufende Kreditentgelte wie Servicepauschalen oder Kontoführungsgebühren im Zusammenhang mit dem Kredit

Gerichte beanstanden vor allem Gebühren, die

  • pauschal prozentuell von der Kredithöhe abhängen, obwohl der tatsächliche Aufwand nicht entsprechend steigt, oder
  • intransparent gestaltet sind, sodass unklar bleibt, welche Leistungen konkret abgegolten werden oder ob es zu Doppelverrechnungen kommt.
Wichtig: Frühere Vergleiche und Rückerstattungsaktionen der Bank Austria erfassen nicht automatisch alle Kreditverträge. Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt von der konkreten Vertragsklausel und dem Einzelfall ab.

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

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