Kreditbearbeitungsgebühr BAWAG – jetzt Rückzahlung sichern

Der OGH hat in Urteil 7 Ob 169/24i mehrere Kreditbearbeitungsgebühren der BAWAG und easybank für unzulässig erklärt, darunter prozentuale Bearbeitungsgebühren, Zwischenfinanzierungen, Rahmenkredite und Löschungsquittungen. Für viele Kund:innen sind die Chancen auf Rückzahlung hoch.

Wichtig: Jeder Kreditvertrag muss individuell geprüft werden, um alle unzulässigen Entgelte zu erfassen. Lassen Sie Ihre BAWAG-Kredite jetzt unabhängig über kreditklage.at mit Dr. Oliver Peschel prüfen und sichern Sie sich mögliche Rückzahlungen – unkompliziert und rechtlich fundiert.

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OGH-Urteil zur Kreditbearbeitungsgebühr der BAWAG – das wurde entschieden

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rahmen der Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen die BAWAG zentrale Klarstellungen zu Kreditbearbeitungsgebühren getroffen:

  • Prozentual berechnete Bearbeitungsgebühren (z. B. 1,5 % der Kreditsumme) wurden als gröblich benachteiligend und unzulässig eingestuft, da der Bankaufwand bei höheren Krediten nicht proportional steigt.
  • Rückforderungen sind bis zu 30 Jahre nach Kreditabschluss möglich – die konkreten Verjährungsfristen hängen vom Einzelfall ab.
Fazit: Durch das OGH-Urteil zur BAWAG haben Konsument:innen heute deutlich bessere Chancen, unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern als noch vor wenigen Jahren.

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