Kreditbearbeitungsgebühr BAWAG – jetzt Rückzahlung sichern
Der OGH hat in Urteil 7 Ob 169/24i mehrere Kreditbearbeitungsgebühren der BAWAG und easybank für unzulässig erklärt, darunter prozentuale Bearbeitungsgebühren, Zwischenfinanzierungen, Rahmenkredite und Löschungsquittungen. Für viele Kund:innen sind die Chancen auf Rückzahlung hoch.
Wichtig: Jeder Kreditvertrag muss individuell geprüft werden, um alle unzulässigen Entgelte zu erfassen. Lassen Sie Ihre BAWAG-Kredite jetzt unabhängig über kreditklage.at mit Dr. Oliver Peschel prüfen und sichern Sie sich mögliche Rückzahlungen – unkompliziert und rechtlich fundiert.
Anspruch prüfenOGH-Urteil zur Kreditbearbeitungsgebühr der BAWAG – das wurde entschieden
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rahmen der Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen die BAWAG zentrale Klarstellungen zu Kreditbearbeitungsgebühren getroffen:
- Prozentual berechnete Bearbeitungsgebühren (z. B. 1,5 % der Kreditsumme) wurden als gröblich benachteiligend und unzulässig eingestuft, da der Bankaufwand bei höheren Krediten nicht proportional steigt.
- Rückforderungen sind bis zu 30 Jahre nach Kreditabschluss möglich – die konkreten Verjährungsfristen hängen vom Einzelfall ab.
