Raiffeisen Kreditbearbeitungsgebühr prüfen – Rückerstattung möglich

Viele Raiffeisen-Kund:innen zahlten einmalige Kreditbearbeitungsgebühren (z. B. 1,5–2 % der Kreditsumme). Der OGH beurteilt solche Gebühren als unzulässig, wenn sie die tatsächlichen Bankkosten deutlich übersteigen oder intransparent sind. Nicht jeder Vertrag ist betroffen, doch selbst bereits zurückgezahlte Kredite können relevant sein.

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Kreditbearbeitungsgebühr bei Raiffeisen – Rückforderung möglich?

Viele Raiffeisen-Banken haben bei Wohnbau-, Konsum- und Unternehmenskrediten Kreditbearbeitungsgebührenverrechnet. Diese einmaligen Entgelte wurden oft prozentual von der Kreditsumme berechnet – zusätzlich zu den Zinsen.

Aktuelle OGH-Rechtsprechung zeigt: Solche Bearbeitungsgebühren können unzulässig sein, wenn sie

  • proportional zur Kredithöhe steigen, obwohl der tatsächliche Bearbeitungsaufwand nicht mitwächst,
  • intransparent formuliert sind (unklare Leistungen, mögliche Doppelverrechnung), oder
  • sachlich nicht gerechtfertigt sind und die realen Bankkosten deutlich übersteigen.
Wichtig: Eine Rückforderung ist keine Pauschallösung. Jeder Raiffeisen-Kreditvertrag wird im Einzelfall geprüft. Erst eine juristische Bewertung durch einen Rechtsanwalt klärt, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung möglich ist.

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

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