Kreditbearbeitungsgebühr s Bausparkasse – Bauspardarlehen prüfen

Viele Bauspardarlehen der s Bausparkasse (Erste Bank Gruppe) enthalten einmalige Kreditbearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder Pauschalentgelte. Der OGH hat klargestellt, dass pauschale oder prozentuale Bearbeitungsentgelte unzulässig sein können, wenn sie den tatsächlichen Aufwand der Bank übersteigen oder intransparent sind.

Prüfen Sie jetzt Ihr s Bauspardarlehen über kreditklage.at, mit Dr. Oliver Peschel. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung, ob Sie Ihre Gebühren zurückfordern können – unkompliziert, neutral und nach aktueller Rechtsprechung.

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Welche Darlehen der s Bausparkasse sind relevant?

Bei der s Bausparkasse können grundsätzlich alle Kreditarten, bei denen Bearbeitungsgebühren oder andere Entgelte verrechnet wurden, geprüft werden. Dazu zählen:

  • Klassische Bauspardarlehen für Bau, Kauf oder Sanierung von Wohnimmobilien – typischerweise nach der Bausparphase
  • Wohnbaukredite mit Fixzins- oder variabler Zinsphase
  • Umschuldungen und Zwischenfinanzierungen, bei denen ebenfalls Bearbeitungsentgelte erhoben wurden
Wichtig: Auch vollständig zurückgezahlte Darlehen können geprüft werden. Viele Kund:innen haben ihre Bauspardarlehen bereits vor Jahren abgeschlossen, ohne die Gebühren genau zu prüfen. Rückforderungen sind bis zu 30 Jahre nach Kreditabschluss möglich – die konkreten Fristen werden von Dr. Oliver Peschel individuell anhand Ihres Vertrags geprüft.

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

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Sie sind unsicher, welche Bank Ihren Kredit vergeben hat oder ob mehrere Kredite betroffen sind? Starten Sie jetzt die kostenlose Erstprüfung. Wir prüfen alle relevanten Kredite und helfen Ihnen, Ihre Bearbeitungsgebühren von der Bank zurückzufordern – schnell, einfach und unverbindlich.

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