Kreditbearbeitungsgebühr s Bausparkasse – Bauspardarlehen prüfen
Viele Bauspardarlehen der s Bausparkasse (Erste Bank Gruppe) enthalten einmalige Kreditbearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder Pauschalentgelte. Der OGH hat klargestellt, dass pauschale oder prozentuale Bearbeitungsentgelte unzulässig sein können, wenn sie den tatsächlichen Aufwand der Bank übersteigen oder intransparent sind.
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Anspruch prüfenWelche Darlehen der s Bausparkasse sind relevant?
Bei der s Bausparkasse können grundsätzlich alle Kreditarten, bei denen Bearbeitungsgebühren oder andere Entgelte verrechnet wurden, geprüft werden. Dazu zählen:
- Klassische Bauspardarlehen für Bau, Kauf oder Sanierung von Wohnimmobilien – typischerweise nach der Bausparphase
- Wohnbaukredite mit Fixzins- oder variabler Zinsphase
- Umschuldungen und Zwischenfinanzierungen, bei denen ebenfalls Bearbeitungsentgelte erhoben wurden
