Kreditbearbeitungsgebühr start:bausparkasse – jetzt prüfen und Rückzahlung sichern

Viele Kund:innen der start:bausparkasse (BAWAG-Gruppe) zahlten beim Bauspardarlehen oder Immobilienkredit einmalige Kreditbearbeitungsgebühren oder Spesenbeiträge zusätzlich zu Zinsen. Der OGH hat pauschale Bearbeitungsgebühren als unzulässig eingestuft, was auch für die start:bausparkasse gilt.

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Welche start: Darlehen von Bearbeitungsgebühren betroffen sein können

Bei der start:bausparkasse fallen bei verschiedenen Kredit- und Darlehensprodukten häufig Bearbeitungsgebühren oder Spesen an. Betroffene Darlehen sind unter anderem:

  • Immobilienkredite mit langer Fixzinsphase – z. B. 20- oder 30-jährige Zinsbindung für Kauf, Bau oder Sanierung von Wohnimmobilien
  • Bauspardarlehen mit variabler Anschlussfinanzierung – nach Ablauf der Bausparphase zur Immobilienfinanzierung
  • Online-Darlehen – digital abgeschlossene Kredite, oft mit vereinfachtem Antragsprozess
  • Umschuldungen und Prolongationen – auch hier können Bearbeitungsgebühren angefallen sein
Wichtig: Sowohl laufende als auch bereits vollständig getilgte Darlehen können geprüft werden. Viele Kund:innen haben ihre start:-Kredite vor Jahren abgeschlossen, ohne die Gebühren zu hinterfragen. Nach aktueller OGH-Rechtsprechung zur BAWAG ist in vielen Fällen eine Rückforderung möglich – die konkreten Fristen werden individuell geprüft.

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