Kreditbearbeitungsgebühr start:bausparkasse – jetzt prüfen und Rückzahlung sichern
Viele Kund:innen der start:bausparkasse (BAWAG-Gruppe) zahlten beim Bauspardarlehen oder Immobilienkredit einmalige Kreditbearbeitungsgebühren oder Spesenbeiträge zusätzlich zu Zinsen. Der OGH hat pauschale Bearbeitungsgebühren als unzulässig eingestuft, was auch für die start:bausparkasse gilt.
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Anspruch prüfenWelche start: Darlehen von Bearbeitungsgebühren betroffen sein können
Bei der start:bausparkasse fallen bei verschiedenen Kredit- und Darlehensprodukten häufig Bearbeitungsgebühren oder Spesen an. Betroffene Darlehen sind unter anderem:
- Immobilienkredite mit langer Fixzinsphase – z. B. 20- oder 30-jährige Zinsbindung für Kauf, Bau oder Sanierung von Wohnimmobilien
- Bauspardarlehen mit variabler Anschlussfinanzierung – nach Ablauf der Bausparphase zur Immobilienfinanzierung
- Online-Darlehen – digital abgeschlossene Kredite, oft mit vereinfachtem Antragsprozess
- Umschuldungen und Prolongationen – auch hier können Bearbeitungsgebühren angefallen sein
