Kreditbearbeitungsgebühr Volksbank – jetzt Rückzahlung prüfen

Viele Volksbank-Kund:innen zahlten beim Kreditabschluss eine Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5–2 % der Kreditsumme. Der OGH hat klargestellt, dass solche prozentualen Bearbeitungsentgelte unzulässig sein können, wenn sie den tatsächlichen Aufwand der Bank deutlich übersteigen oder intransparent sind. Auch für die Volksbank ergeben sich daher oft Rückzahlungschancen.

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Welche Volksbank-Kredite können von Kreditbearbeitungsgebühren betroffen sein?

Bei der Volksbank kommen grundsätzlich alle Kreditarten infrage, bei denen eine Kreditbearbeitungsgebühr oder ein Bearbeitungsentgelt verrechnet wurde. Dazu zählen insbesondere:

  • Konsumkredite (z. B. Auto-, Wohn- oder Sanierungskredite) mit pauschalen Bearbeitungsgebühren
  • Wohnbau- und Hypothekarkredite, bei denen prozentuale Entgelte aufgrund hoher Kreditsummen besonders ins Gewicht fallen
Wichtig: Sowohl laufende als auch bereits vollständig zurückbezahlte Volksbank-Kredite können geprüft werden. In vielen Fällen ist eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr auch rückwirkend möglich – die Verjährungsfristen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

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