Kreditbearbeitungsgebühr WSK Bank – OGH-Urteil nutzen

Viele Kund:innen der WSK Bank zahlten beim Kreditabschluss einmalige Kreditbearbeitungsgebühren, oft bis zu 4 % der Kreditsumme. Der OGH hat diese Gebühren nach VKI-Verbandsklage für unzulässig erklärt.

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Wer von der OGH-Entscheidung gegen die WSK Bank profitieren kann

Die Entscheidung des OGH betrifft vor allem Kund:innen, die bei der WSK Bank einen Kredit abgeschlossen haben und folgende Punkte erfüllen:

  • Konsum- oder Ratenkredite für Auto, Möbel, Renovierung oder andere private Anschaffungen
  • Einmalige Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag, meist als Prozentsatz der Kreditsumme (z. B. 4 %)
  • Zusätzliche Spesen wie Erhebungsspesen, Überweisungsspesen oder Portokosten wurden abgezogen oder verrechnet
Wichtig: Auch wenn der Kredit bereits vollständig zurückbezahlt oder umgeschuldet wurde, kann eine Rückforderung der Gebühren möglich sein.

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